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Dreieinhalbgeschossiges Wohnhaus in exponierter Ecklage. Hauptmerkmal des Hauses, das auf ein gegenüberliegendes, fast baugleiches Pendant (Crednerstr. 18) bezogen ist, sind die beiden mächtigen Mansardgiebel, die jeweils einer Fassade zugeordnet sind. Durch verschieferte Fußwalme dreifach unterteilt, dominieren sie zusammen mit dem ebenfalls verschieferten Dach den übrigen Baukörper, dessen einstiger Bauschmuck (Louis XVI-Girlanden) verloren ging. Sämtliche Fenster, auch diejenige des halbrunden Eckerkers, sind unsachgemäß erneuert, einige wurden im Format verändert. Trotz dieser Mängel ist das in den Proportionen vom Jugendstil beeinflusste Haus samt der gemauerten Einfriedung Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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