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Zweieinhalbgeschossiges Wohnhaus mit flachem Mittelrisalit und dekorativer Klinker-Putz-Fassade. Direkt an Crednerstr. 24 angebaut (gemeinsame Brandmauer), werden dessen Dachgestaltung (Zwerchgiebel, Drempel) und Gliederungselemente (Gesimse und Fensterumrandungen) in vereinfachter Form fortgeführt, so dass eine über greifende Fassade entsteht. Im Erdgeschoß (Fenster leider verändert), betrieb der Metzger und Wirt Heinrich Decker die Gastwirtschaft "Stadt Bad Nauheim". Trotz unzureichender Gestaltung der Flachbogenfenster ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |