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Zweieinhalbgeschossiges, axialsymmetrisch gestaltetes Wohnhaus mit spätgründerzeitlichen historisierenden und ländlichen Motiven. Die unbetonte, zweiachsige Mittelpartie wird durch flache, mit Zwerchgiebeln versehene Risalite flankiert. Wirkungsvoller Kontrast zwischen der dekorativen, relativ aufwendigen Ziegelgliederung (rot), hellem Putz und dunkler Dacheindeckung (ehemals Schiefer). Das Zierfachwerk der Schwebegiebel ist leider durch Schieferit verdeckt, die flachbogigen Fenster, teils zu Zweier-, teils zu Dreierkombinationen zusammengezogen, sind unsachgemäß erneuert. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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