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Zweigeschossige, aufwendig gestaltete Lungsteinvilla mit Eckturm und zentraler Veranda. Hauptmerkmal des auf quadratischem Grundriss errichteten Baus ist die auf größere Distanz wirksame, pittoreske Gestaltung der verschieferten Dachlandschaft. Typisch für den Eklektizismus der 1890er Jahre ist dabei die Verbindung renaissancehafter Elemente (Sandsteinfassungen der Fenster, diamantierte Schmucksteine, ausladende Konsolgesimse) mit ländlichen Motiven. Letztere verdichten sich im Bereich des Turmes (Zierfachwerk) und am dekorativen Freigespärre der beiden Schwebegiebel. Mit dem markanten Haus beginnt eine Reihe individuell gestalteter Villen, die in der rechtwinklig auf die Frankfurter Straße stoßenden Hofmannstraße fortgeführt wird. Samt dem Vorgarten (alter Baum- und Buschbestand) und der erhaltenen Originaleinfriedung ist das Haus Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |