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Zweigeschossiges, klassizistisches Wohnhaus (konstruktives Fachwerk unter Putz). Das lang gestreckte, schlichte Haus mit typischer Reihung der Fenster und weit vorspringendem Walmdach war Teil einer Hofreite, die zur ältesten Bebauung an der Butzbacher Chaussee gehörte. Wie der Russische Hof könnte es als Ausspannhof vor den Toren der Stadt gedient haben. Mit mehreren Nebengebäuden ist es seit den 40er Jahren des 19. Jahrhunderts nachweisbar, aber sicher älter. Zeitweise als Branntweinbrennerei genutzt, war das Anwesen 1844 im Besitz des Rentamtmanns Koch. Ab 1860 gehörte es Dr. phil. Wilhelm Georgi, danach dem Rittmeister Victor von Rabenau und ab den 1890erJahren dem Bauunternehmer Heinrich Winn. Das Haus, dessen Umfeld durch Abriss oder Veränderung der Nebengebäude und durch den Wegfall des Vorgartens stark gestört erscheint, ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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