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Das historische Ensemble umfasst die Gebäude Frankfurter Straße 92, 94, 96, 108,120,122.
Der von 1903 bis 1911 errichtete Gebäudekomplex entstand, nachdem die alte, schräg gegenüber gelegene Veterinäranstalt (erbaut 1871) zu klein geworden war. Durch Ergänzungen und Veränderungen der Nachkriegszeit ist die ursprüngliche Symmetrie der Anlage heute leider gestört. Die wichtigsten Gebäude des historischen Bestandes sind jedoch erhalten. So präsentiert sich der vordere, zur Frankfurter Straße orientierte Teilkomplex mit dem von der Straße zurückgesetzten Auditoriums-Gebäude und den flankierenden Bauten der Pathologischen-Anatomie (links) und der Normalen-Anatomie (rechts), fast unverändert. Ebenfalls weitgehend original erhalten ist die mit ihrer Langseite zum Steg orientierte Chirurgische Klinik. Die hervorragend gestalteten, von barockalem Jugendstil geprägten Gebäude beeindrucken durch ihre interessanten, reich gegliederten Dachlandschaften (Kombination von Giebel, Mansardwalmdach und Turmhelmen) und durch die Wahl stark kontrastierender, dekorativer Materialien, wie heller Putz, roter Sandstein und Naturschiefer. Besonders bedeutend ist dabei die Ausgestaltung der als Halbtürme ausgebildeten Treppenhäuser. Der zentrale Eingangsbereich des auf der Mittelachse gelegenen Auditorium-Gebäudes ist mit seinem breiten, von einem gestuften Volutengiebel bekrönten Mittelrisalit bedeutungsvoll hervorgehoben. Das rundbogige, erhöht gelegene und über eine Freitreppe zu erreichende Hauptportal (zweiflüglige, geschweifte Holztür mit nierenförmigem Oberlicht) ist ebenso wie die beiden flankierenden Rundbogenfenster und das dreiteilige, mit einem Wappenaufsatz (Hessischer Löwe) bekrönte Mittelfenster mit Sandsteinfassung versehen und optisch zu einer übergreifenden Einheit verschliffen. Wichtige Details sind die leider an den vorderen Bauten nicht mehr durchgängig erhaltenen Originalfenster mit reicher, filigraner Sprossengliederung und die Lungsteineinfriedung mit Lattenzaunaufsatz, die das Gelände zur Frankfurter Straße und zum Steg begrenzt. Wegen seiner künstlerischen, städtebaulichen und universitätsgeschichtlichen Bedeutung ist das Gebäudeensemble einschließlich des erhaltenen Wegenetzes (teilweise Kopfsteinpflasterung) und einschließlich des zentralen Vorführhofes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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