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Viergeschossiges Wohnhaus mit verschiefertem Mansardwalmdach und dreiseitigem Erker mit Balkonabschluss. Der konventionelle Bau ist hinsichtlich seiner Proportionierung vom Jugendstil beeinflusst. Nachteilig für die Gesamterscheinung wirken sich die Ganzscheibenfenster und der Verlust sämtlichen Fassadenschmuckes (Eckpilaster mit rautenförmigen Zierfeldern) aus. Das Haus bildet aufgrund ähnlicher Bauformen mit dem Eckbau (Alter Wetzlarer Weg 69) eine übergreifende Einheit, die durch die Fortführung der in Bogenabschnitte unterteilten Einfriedung optisch unterstützt wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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