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Zwei offenkundig zur gleichen Zeit, aber sowohl in der Höhe als auch im Grundriß gestaffelt errichtete Gebäudeteile bilden ein einheitlich genutztes Fachwerkwohnhaus. Der Hauseingang, der ursprünglich offenbar in eine hallenartige Erdgeschoß-Zone führte, in dem etwas weiter von der Eichergasse zurückgelegenen Gebäudeteil an der Ecke zu Am Junkernhof; im Sturz Inschrift: SOLI DEO GLORIA DEN 27 TEN TAG MAI 1684/ HAT HANSS GEORG BOMMERSHEIN/UND ANNI JULIA BEIDE EHELEUTE DIESEN BAU (ergänzt:) AUFRICHTEN LASSEN. Das Fachwerkgefüge der Entstehungszeit mit geringen Ausnahmen ursprünglich erhalten. Unter dem östlichen Gebäudeteil, der sich in der Flucht der übrigen Bauten auf der Nordseite der Eichergasse befindet, soll ein älterer Gewölbekeller erhalten sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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