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Dreigeschossiges, spätgründerzeitliches Eckhaus (Doppelwohnhaushälfte) mit gotisierenden Elementen. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen. Dreigeschossiges Doppelwohnhaus mit hohem verschieferten Mansarddach. Das als Pendant zur Hillebrandstr. 1 entworfene spätgründerzeitliche Eckhaus (Hillebrandstr. 2/ Frankfurter Str. 66) wird zunächst durch seine übereckgestellte Doppelturmfassade (gotisierende, spitz zulaufende Turmhauben, Balkone) charakterisiert. Eine zweite, zur Frankfurter Straße orientierte Fassade mit breitem, vom Jugendstil beeinflussten Schmuckgiebel (Wellenband, Voluten mit Kugelabschlüssen) beeindruckt durch ihre flach gehaltenen Reliefs mit den Porträts der Reichsgründer Bismarck, Wilhelm I. und Moltke. Auch die beiden kastenförmigen Erker und die zahlreichen Gaupen beleben die Fassade, deren Gesamterscheinung leider durch den grauen Einheitsputz, die schlecht gestalteten Fenster aus Tropenholz (linke Haushälfte) und durch die entstellende Ladenfront (rechte Haushälfte) gestört erscheint. Trotz dieser Mängel ist das Haus samt der Einfriedung zur Hillebrandstraße Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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