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Zweigeschossiges Einfamilienhaus. Das giebelständige Arbeiterhaus ist symmetrisch gestaltet. Zentrales Motiv ist der hölzerne Erker, der mit seinen flachbogigen Fenstern (Zwillingsfenster im Obergeschoß, sechsteiliges Fensterband im Dachgeschoß) bis ins Giebelfeld reicht, so dass eine eigenständige, abgewalmte Verdachung, die sich vom übrigen Satteldach leicht abhebt, notwendig war. Etliche sekundäre Veränderungen beeinträchtigen das heutige Erscheinungsbild: Die bis in Höhe der Erkerverbretterung reichende Verklinkerung ist durch Putz verdeckt, das Zierfachwerk im Giebel ist durch falsche Farbgebung kaum sichtbar, die Fenster (im Erdgeschoß Formatänderung) erscheinen wie Löcher in der Fassade, da sie in keiner Weise binnengegliedert sind. Auch die unpassende Einfriedung und die sterile Gestaltung der Hofeinfahrt stören erheblich. Trotz dieser Mängel ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und sozialgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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