Hillebrandstraße 5/7
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Hillebrandstraße 5
  • Hillebrandstraße 7
Flur: 6
Flurstück: 189, 191

Zweigeschossiges Arbeiterdoppelwohnhaus mit dekorativ-aufwendigen Schmuckformen (Wechsel von Putz, Klinker und Fachwerk) des Landhausstils. Die abwechslungsreiche Dachlandschaft sowie das plastische Hervortreten risalitartiger Vorbauten bewirken eine übergreifende, einheitsstiftende Fassadenwirkung. Ähnliche, aber variierende Formen der Wand- und Fenstergestaltung und der pittoreske Einsatz von Zierfachwerk vermeiden dabei jede Monotonie. Kulturdenkmal aus künstlerischen, städtebaulichen und sozialgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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