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Schlichtes, zweieinhalbgeschossiges Wohnhaus mit verschiefertem Mansarddach und klinkergerahmten Fenstern (spiegelbildliche Variante des Hauses Hillebrandstraße 12). Klare Horizontalgliederung durch profilierte Gesimse, rechtsseitige, flache Risalitbildung mit barockal geschwungenem, vom konventionellen Jugendstil beeinflusstem Ziergiebel (rundbogige Zwillingsfenster und Oculus). Samt originaler Einfriedung Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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