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Zweigeschossiges Arbeiterdoppelwohnhaus mit interessanter, schiefergedeckter Dachlandschaft. Der sorgfältig gearbeitete und gut gestaltete (dekorative Klinker-Putz-Fachwerk-Kombination) Bau steht auf einem polygonalen Natursteinsockel. Variante des asymmetrischen, vom Landhausstil beeinflussten Grundtypus (vgl. Hillebrandstraße 5/7): links Risalit mit Krüppelwalm (verbretterter Giebel), rechts breiterer Risalit mit Zierfachwerk im Obergeschoß und Giebelfeld. Das obere Fenster (früher Zwillingsfenster) des zurückgesetzten Mittelteils ist sekundär verändert. Die Gesamtwirkung ist durch unpassende Ganzscheibenfenster und vor allem durch die Zweckentfremdung des einstigen Vorgartens (Parkfläche) leider nachhaltig gestört. Kulturdenkmal aus städtebaulichen, künstlerischen und sozialgeschichtlieben Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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