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Villa des Fabrikanten Georg Throm (Chem. Fabrik). Das zweigeschossige, späthistoristische Eckhaus steht auf einem spitzwinklig zulaufenden Grundstück. Gemäß dieser Lage ist die Hausecke turmartig überhöht und mit einer Welschen Haube bekrönt. Beide Fassaden haben risalitähnliche, äußerst flach gehaltene Vorbauten mit hölzernen Schwebegiebeln, die ursprünglich, wie der kleine Ziergiebel an der Stirnseite des Turmes, reich verziert waren. Dekorative Ziegelbänder, die aufgrund falscher Farbgebung kaum in Erscheinung treten, rahmen die vorwiegen flachbogigen, im Dachgeschoß rundbogigen Fenster und gliedern die Wandflächen durch lisenenartige Vertikalen und gesimsartige Horizontalen (umlaufendes Deutsches Band zwischen Erdgeschoß und Beletage). Besonders wichtig für den Bau ist die Naturschiefereindeckung und die originale Einfriedung. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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