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Stattliche, zweigeschossige Villa des Späthistorismus mit zweifarbiger, symmetrischer Fassade. Der kubische, renaissancehafte Bau hat einen leicht vorspringenden Mittelrisalit (turmartige Verdachung) und ein hohes, verschiefertes Mansarddach. Die Sandsteinfassungen der gekoppelten und stockwerkübergreifend zusammengefassten Fenster korrespondieren mit den dekorativen Ortquadern, die in gleichmäßigen Abständen die Kanten des Risalites betonen. Der konventionell, doch ausgewogen gestaltete, handwerklich sorgfältig gearbeitete Bau ist samt seiner Einfriedung Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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