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Zweigeschossiges Einfamilienhaus mit ländlichen Motiven. Das schmale, giebelständige Arbeiterhaus gehört zur ersten Bauperiode (1897) der Baugenossenschaft des evangelischen Arbeitervereins. Das bescheidene, aber dekorativ gestaltete Haus ist auf der rechten Seite mit einer Brandmauer versehen, mit der es unmittelbar an das Nachbargebäude angrenzt. Alle an den späteren Genossenschaftsbauten wiederkehrenden Merkmale, wie der polygonale Lungsteinsockel, der Materialwechsel von Putz und rotem Klinker und nicht zuletzt das malerische Fachwerk (geschwungene, mit Nasen versehene Zierstreben!) des Giebelfeldes sind bereits vorhanden. Das leider mit entstellenden Ganzscheibenfenstern ausgestattete Haus ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen, künstlerischen und sozialgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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