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Schmuckes, traufständiges Doppelhäuschen (Arbeiterwohnhaus für zwei Familien) mit symmetrischer Klinker-Putz-Fassade. Die eineinhalbgeschossige, mit polygonalem Lungsteinsockel, Zwerchgiebeln und Krüppelwalmdach ausgestattete Hausvariante wurde gleich dreimal in völlig identischer Ausführung (vgl. Mittelweg 8/10 und Crednerstraße 29/31) nach einem 1897 datierten Entwurf Gustav Hamanns für die Baugenossenschaft des evangelischen Arbeitervereins errichtet. Hauptmerkmal ist die dekorative, ländliche Formen adaptierende Kombination von rötlichem Klinker, hellem Putz, Zierfachwerk und Schiefer. Trotz unpassender Ganzscheibenfenster ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen, künstlerischen und sozialgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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