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Zweigeschossiges, asymmetrisch gestaltetes, von ländlichen Motiven geprägtes Arbeiterdoppelwohnhaus der zweiten Bauperiode der Baugenossenschaft des evangelischen Arbeitervereins. Spiegelbildliche Variante des Hauses Crednerstraße 30/32: linke, giebelständige Haushälfte risalitartig vorgezogen und mit Zierfachwerk geschmückt, rechte, traufständige Haushälfte durch erkerartige, fachwerkgerahmte Fensterpartie hervorgehoben. Wichtige Merkmale sind der Natursteinsockel und die bis zur Höhe der Fensterbänke reichende, rote Verklinkerung. Trotz einiger Mängel (Ganzscheibenfenster der linken Haushälfte, teilweise Ersatz der Schieferdeckung durch Ziegel) ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen, künstlerischen und sozialgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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