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Giebelständiges Zweifamilienwohnhaus der 2. Bauperiode der Baugenossenschaft des evangelischen Arbeitervereins. Anders als die übrigen Arbeiterhäuser ist das Haus mit einem Krüppelwalmdach ausgestattet. Hauptgestaltungsprinzip: der dekorative und farbige Wechsel der Materialien Naturstein (Sockel), Klinker (rot), Putz (hell) und (ursprünglich) Schiefer. Die Fenster - im Erdgeschoss großformatig und flachbogig, im 1. Stock hochrechteckig und paarweise angeordnet, im Obergeschoss zu einem vierteiligen Fensterband zusammengezogen - sind durch den Einbau hässlicher Rollläden leider insgesamt gestört. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und sozialgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Grenzstein | |
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