Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Dreigeschossiges Mehrfamilienwohnhaus in exportierter Ecklage. Das früher pittoresk gestaltete Eckhaus aus der 2. Bauperiode der Baugenossenschaft des evangelischen Arbeitervereins erscheint nach einer missglückten Fassadenänderung des Jahres 1962 als ein schwacher Abglanz seiner selbst. Äußerst wichtige Details sind heute verschwunden: So wurden die Welsche Haube des polygonalen Eckerkers und sämtliche Klappläden entfernt. Das System des für den Bau so wichtigen Ziegeldekors ist durch farbliche Angleichung an den hellen Putz kaum noch wahrnehmbar, sogar der Natursteinsockel wurde überstrichen. Auch die Bogenfenster wurden durch den Einbau von Ganzscheiben ihrer gliedernden und schmückenden Funktion weitgehend beraubt. Trotz dieser gravierenden Mängel, die bei einer künftigen Renovierung zumindest gemildert werden könnten, ist das Haus wegen seiner straßenbildprägenden Funktion Kulturdenkmal aus städtebaulichen und sozialgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |