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Vierseitig umbaute, vollkommen geschlossene Hofanlage, dessen besonderes Augenmerk ein Nebengebäude auf der östlichen Längsseite des Hofgevierts verdient; ein zweigeschossiger, ehemals verputzter Fachwerkbau, die Deckenbalken über dem Erdgeschoss weit vorkragend, in einem Fall mit Knagge verriegelt. Merkmale, die einem Fachwerkgefüge des 16. Jahrhunderts entsprechen. Hervorzuheben die geschnitzten Eckständer. Mit derselben Firstausrichtung wie das angesprochene Nebengebäude schließt sich nach Süden zur Straße das ursprünglich giebelständige Fachwerkwohnhaus an. Das drei Zonen tiefe Gebäude stammt im Kern aus dem 17. oder 18. Jahrhundert. Es wurde später seitlich erweitert, dabei die Hofzufahrt überbaut. In Angleichung an den traufständigen Erweiterungsbau erhielt das ältere Wohnhaus auf der Schmalseite zur Straße einen Walm anstatt des vorherigen Giebels. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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