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Bestandteil der Gesamtanlage XVII.
Zweigeschossiges Wohnhaus. Die Dachlandschaft des ursprünglich aufwendig gestalteten, vom Landhausstil (Zierfachwerkgiebel) beeinflussten Hauses war bauzeitlich von differenzierten Dachgauben und Zwerchhäusern geprägt. Vom alten Bestand zeugen der Natursteinsockel und die dekorativen Ziegelbänder. Durch jüngere Umbauten wurde das historische Erscheinungsbild deutlich überformt. Teile der historischen Einfriedung erhalten.
Als Bestandteil einer Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |