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Dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus der Gründerzeit. Der kubische Bau hat trotz vehementer Eingriffe (Ladenzone, Dachbereich) einige Details seiner spätklassizistischen Fassadendekoration bewahrt. Die betont schmalen, hochrechteckigen Fenster der Beletage, die im Zentrum der Fassade zu einem Drillingsfenster zusammengezogen werden, sind in der Art von Adikulen gerahmt. Mit hohen, faszierten Architraven und Dreieckgiebelbekrönungen versehen, wirken sie noch schlanker als sie in Wirklichkeit sind. Die ursprünglich in ähnlicher Weise gefassten Fenster des Obergeschosses (Mittelfenster mit Segmentgiebel) erscheinen heute schmucklos, haben jedoch ihre Proportionen gewahrt. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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