Bahnhofstraße 79
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Bahnhofstraße 79
Flur: 6
Flurstück: 19/7

Dreigeschossiges Wohnhaus in späten, ornamental verhärteten Jugendstilformen. Der blockhaft, fast monolithisch wirkende, asymmetrisch gestaltete Bau wird von zwei glockenförmig geschwungenen Giebeln beherrscht, die in das Mansarddach eingestellt sind. Die flache Putzornamentik im Giebelfeld (Wellenband mit parallel verlaufendem Zahnschnitt, senkrechte Zierleiste mit sechseckigem kleinem Fenster), am Obergeschoss (rahmende Doppelpilaster) und im Portalbereich (geknickter Dreiecksgiebel mit querovalem, von Füllhornmotiven gerahmtem Oberlicht) betont die Wandflächen. In gleicher Weise wirken die umlaufenden, hell abgesetzten Bandgesimse und die in Teilflächen zerlegte, nur wenig vorspringende Erkerkonstruktion des 1. Stockes. Die Fenster - zu Paaren oder Bändern zusammengezogen - sind hochrechteckig und schmucklos. Eine Ausnahme bilden die seitlich gelegenen Rundbogenfenster des Treppenhauses, die mit einem polygonalen Gitter versehen sind. Erwähnenswert und unbedingt erhaltenswürdig ist die hölzerne Eingangstür sowie das weitgehend original erhaltene Treppenhaus mit seinen farbig verglasten Fenstern. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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