Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Als repräsentatives Wohnhaus erbautet, dreigeschossiger Gebäudekubus mit pyramidalem Dach. Das auf quadratischem Grundriss errichtete, historistische Eckhaus hat auf drei Seiten flache, risalitartige Vorbauten, die ursprünglich durch Putzquaderung und gequadert Lisenen stärker hervorgehoben waren. Umlaufende Gesimse (Sockel-, Gurt-, Sohlbank- und Kranzgesims) und klar verteilte, hochrechteckige Fenster mit Architravierung und waagrechter Verdachung gliedern das Haus. Renaissancehafte bzw. klassizistische Motive verdichten sich im Eckbereich. Hier ergibt sich eine stockwerkübergreifende Einheit durch die variierende Wiederholung dreigliedriger Fenster. Während das Drillingsfenster des Erdgeschosses (der über eine kleine Freitreppe erreichbare, frühere Haupteingang lag hier) recht schlicht durch Pilaster gerahmt ist, erscheinen die entsprechenden Fenster in der Beletage (Adikula mit ionischen Säulen) und im Obergeschoss (Rundbogen mit Pilastern) stark hervorgehoben. Sehr zu bedauern und störend für die Gesamterscheinung sind sowohl die Veränderungen im Dachbereich (umlaufender Fries verloren, Traufe durch Aufstockung im Bereich des Mittelrisalites durchbrochen), als auch die ungünstige Farb- und Fenstergestaltung. Trotz dieser Mängel ist das Haus, das für die Gießener Bevölkerung hohen Erinnerungswert besitzt, Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |