Bahnhofstraße 91
Bahnhofstraße 91
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Bahnhofstraße 91
Ehem. Kaiserliches Postamt und ehem. Telegraphenamt
Flur: 6
Flurstück: 92/2

Kaiserliches Postamt (Hauptpost), vormals Großherzogliches Postamt der Fürstlich Thurn und Taxis'schen Postverwaltung, ab 1867 preußisches Staatseigentum. Das neugotische, ursprünglich aus einem Mittelteil und zwei seitlichen Giebelrisaliten bestehende Gebäude wurde unter Beibehaltung des historisierenden Stiles symmetrisch nach Nordosten erweitert. Der qualitätvolle, aus roten Sandsteinquadern gemauerte Bau wirkt in erster Linie durch die drei mächtigen Staffelgiebel, deren Vertikalität durch fialenartige Bekrönungselemente gesteigert erscheint. Sich mehrfach wiederholende, sorgfältig gestaltete Details heben die Würde des Gebäudes hervor und geben ihm eine gewisse Strenge: So sind die gleichmäßig gereihten Fenster des 1. Stockes mit Traufleisten versehen, die der englischen Gotik entlehnt sind, die Flachbogenfenster des Erdgeschosses haben profilierte Gewände, die Portale werden in Anlehnung an die Giebel durch aufstrebende Fialen gerahmt. Besonders fein ist das Blendmaßwerk (Dreiblatt) im Bereich der Risalite und der Eingänge gearbeitet. Der äußerlich kaum veränderte Bau ist Kulturdenkmal aus künstlerischen, städtebaulichen und stadtgeschichtlichen Gründen.

Über dem Hof, hinter dem Bau des Historismus, das stattliche Gebäude des ehemaligen Telegraphenamtes, ein dreigeschossiger, zwölfachsiger Putzbau mit hohem Mansardwalmdach. Geplant wurde das Gebäude durch die Oberpostdirektion im Jahr 1925. Markant die beiden in den äußeren Achsen liegenden Portale mit der expressionistischen Rahmengestaltung und das mehrfach profilierte, weit auskragende Kranzgesims. Im Inneren die Erschließung durch die beiden original erhaltenen Treppenhäuser in den äußeren Achsen, ansonsten jeweils zweihüftig mit Mittelgang. Im oberen Geschoss zentraler, bis ins Mansardgeschoss reichender Saal. Türen, Kastenfenster und Dachstuhl noch original erhalten.

Das in seiner Substanz sehr gut erhaltene Gebäude ist ein für die zwanziger Jahre typischer Bau der Neuen Sachlichkeit mit expressionistischen Details. Er ist ebenfalls Kulturdenkmal aus künstlerischen und baugeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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