Liebigstraße 8
Liebigstraße 8
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Liebigstraße 8
Ehemaliges Arresthaus
Flur: 6
Flurstück: 93/1

Gebäudekomplex des ehemaligen Provinzialgefängnisses (Arresthaus), bestehend aus dem zur Liebigstraße orientierten Amtsgebäude, dem ehemaligen Gefängnisbau und einem Erweiterungsbau. Die ursprünglich symmetrische Anlage mit dem Richtplatz im Hof (Aufstellungsort des Fallbeiles) wurde ab 1879 als Hauptsteueramt und seit 1928 als Hauptzollamt genutzt. Der Hauptbau, ein schlichter, klassizistischer Rechteckbau hat ebenso wie die anderen Gebäude ein weit vorkragendes, verschiefertes Walmdach. Die schlichten, hochrechteckigen Fenster sind in gleichmäßigen Abständen aneinandergereiht. Das zentrale, flachbogige Portal (Originaltür) ist durch Quaderung hervorgehoben und mit einer Freitreppe versehen. Der relativ hohe Sockel und die Eckquaderung unterstreichen die Würde und öffentliche Funktion des Hauses. Trotz ungünstiger Farbgebung und schlechter Fenstergestaltung ist das Ensemble als Bestandteil der frühen klassizistischen Bebauung des Seltersberges Kulturdenkmal aus stadtgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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