Privathörsaal H. Buffs
Frankfurter Straße 10
Frankfurter Straße 10
Frankfurter Straße und Selerstor vom Turm der Alten Katholischen Kirche aus
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Frankfurter Straße 10
Flur: 6
Flurstück: 4/1, 5

Wohnhaus des 1. Gießener Ordinarius für Physik Heinrich Buff. Das dreigeschossige, klassizistische Haus entstand wie sein heute leider zerstörtes, Pendant Frankfurter Str. 12 (Wohnhaus Justus von Liebigs, später im Besitz des Baurats Hermann Holzapfel) nach Plänen des Baumeisters und Ehrenbürgers von Gießen Hofkammerrat Hofmann. Der wegen des starken Anstiegs der Straße mit einem hohen Sockel versehene, kastenförmige Bau hat ein weit auskragendes, mit Konsolgesims ausgestattetes Walmdach, in das breit gelagerte Walmgaupen eingestellt sind. Horizontal durch umlaufende Gesimse gegliedert, wirkt das Gebäude in erster Linie durch die gleichmäßig gereihten Rundbogenfenster, die im Bereich der Beletage durch Schlusssteine und waagrechte Abschlüsse mit palmettenartiger Zwickelfüllung hervorgehoben werden. Mit Ausnahme des seitlichen Wintergartenanbaus ist das Haus substantiell kaum verändert. Auch der durch einen Verbindungstrakt mit dem Haupthaus verbundene Privathörsaal, für den der Staat ab 1844 jährlich Miete erstattete, ist im Original erhalten. Vielfältige Details, wie die hölzerne Haustür mit ihrem halbkreisförmigen Oberlicht, das Gitterwerk der kleinen Freitreppe am Anbau, Fensterbrüstungen und Klappläden haben sich erhalten. Besonders zu beachten ist die künftige Fenstergestaltung, die sich unbedingt am noch erhaltenen Bestand zu orientieren hätte. Die derzeitige ungünstige Farbgebung müsste ebenfalls geändert werden. Das für die Stadt- und Universitätsgeschichte bedeutsame Haus (eine Gedenktafel erinnert an den hier von 1877 bis 1906 wohnenden Theologen und Geheimen Kirchenrat Bernhard Stade) ist nicht zuletzt auch wegen seiner städtebaulichen und künstlerischen Qualität Kulturdenkmal. Der weitläufige Garten, der aufgrund seines unveränderten Niveaus die topographische Situation der einstigen „Gärten an der Wieseck" dokumentiert, gehört unbedingt zum Bestand.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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