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Ehemaliges Stallgebäude mit Kutscherwohnung. Der kleine, heute zum Anwesen Frankfurter Straße 14 zählende Bau gehörte früher zum Eckhaus Liebigstraße 21 und war ursprünglich von der Frankfurter Straße aus über einen Garten hinweg einsehbar. Mit seinem mehrfach gestuften, historisierenden Giebel, dem vorgehängten Erker und dem Ecktürmchen, dokumentiert das Häuschen, wie viel architektonischer Aufwand selbst bei Nebengebäuden betrieben wurde. Trotz mancher Veränderungen (z.B. entstellende Verputzung der Zierfachwerkpartien), hat das Gebäude Aussagekraft, da es sein pittoreskes Erscheinungsbild gewahrt hat. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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