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Die Gesamtanlage "Rotklinkersiedlung" liegt im Nordwesten der Stadt jenseits der Lahn. Das außerhalb des gründerzeitlichen Stadtrandes auf einem hochwassergefährdeten Gelände gelegene Areal hat die Form eines unregelmäßigen Rechteckes. Es grenzt im Norden an die Friedrich-Naumann-Straße, im Osten an den Alten Krofdorfer Weg, im Süden an den Leimenkauter Weg und im Westen an ein Gelände mit mehrgeschossigen Mietwohnhäusern.
Die bis heute inselartige Lage kennzeichnet die separierende Funktion der "Arbeitersiedlung", die ähnlich wie die Not- und Obdachlosensiedlung der Margaretenhütte die Nachfrage nach preisgünstigsten Kleinwohnungen sicherstellen sollte. Die 1937/38 von der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mbH Gießen errichtete Siedlung Läufertsröder Weg erhielt den oft abschätzig gebrauchten Namen "Gummiinsel", weil viele ihrer Bewohner (meist ehemalige Wandergewerbetreibende) in Heimarbeit Gummiringe für Bierflaschen und Einmachgläser im Auftrag der Gummifabrik Poppe sortierten, ordneten und zählten. Von soliderer Bausubstanz und etwas besserer Ausstattung als die in den 1920er Jahren errichteten Notquartiere (z.T. ausrangierte Eisenbahnwaggons) der Margaretenhütte, sollte die Siedlung als Anreiz für anpassungswillige Obdachlose dienen.
Die betont schlicht gehaltenen Siedlungshäuser zeigen Merkmale einer vom Nationalsozialismus geforderten "bodenständigen" Architektur. In Anlehnung an norddeutsche Vorbilder wurden die 9 Sechsfamilien- und 6 Vierfamilienhäuser in eineinhalbgeschossiger Klinkerbauweise errichtet. Das Hauptgestaltungsmerkmal der in Zweier-, Dreier- und Vierergruppen einander zugeordneten und mit der Traufe zur Straße orientierten Reihenhäuser sind die lang gestreckten Satteldächer bzw. die ungegliederten Backsteingiebelwände, die jeweils mit zwei Fensteröffnungen und einem dachreiterähnlich eingebundenen Schornstein versehen sind.
Die durch zwei rechtwinklig aufeinander stoßende, schmale Straßen und ein Fußwegnetz erschlossene Anlage hat trotz mancher Eingriffe, besonders an Fenstern und Türen, ihre ursprüngliche Gestalt weitgehend erhalten. Sie dokumentiert auf ebenso anschauliche wie eindringliche Weise den historischen Umgang mit sozialen Minderheiten (Gettoisierung), verdeutlicht aber zugleich einen möglichen Identifikations- und Aneignungsprozess der Bewohner, der an den individuellen Verschönerungen, besonders im Bereich der Gärten, ablesbar ist. Aus sozialgeschichtlichen Gründen ist daher die Rotklinkersiedlung als Gesamtanlage Kulturdenkmal.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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