Gesamtanlage XX Tannenweg
Gesamtanlage XX Tannenweg
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Gesamtanlage XX
Tannenweg

Die Gesamtanlage Tannenweg liegt im Nordosten der Stadt unweit des Philosophenwaldes. Sie wird durch vier Straßen begrenzt. Im Nordosten durch die Straße Philosophenwald, im Südosten durch den Buchenweg, im Südwesten durch die Straße An der Liebighöhe und im Nordwesten durch den Tannenweg.

Es handelt sich um eine einheitlich geplante Wohnsiedlung, bestehend aus 8 eingeschossigen 2-Familiendoppelwohnhäusern, die im Jahre 1938 für Unteroffiziere der Luftwaffe gebaut wurde. Die Entstehung der Siedlung muss im Zusammenhang mit der seit 1935 forcierten Wiederaufrüstung und dem militärischen Ausbau des Gießener Flughafens an der Rödgener Straße gesehen werden. Die schlichten Siedlungshäuser zeigen Merkmale eines "bodenständigen" Traditionalismus, wie er gemäß der nationalsozialistischen Architekturideologie gefordert wurde. Hauptgestaltungselemente sind die steilen, früher durchweg mit Biberschwänzen gedeckten Satteldächer, die nach vorn und hinten symmetrisch angeordneten, verschieferten Dachhäuschen und die ursprünglich sichtbaren (jetzt verputzten) Balkenköpfe im Bereich der seitlichen Giebel. Typische, heute in vielen Fällen gestörte Details sind die kleinen zwei- oder dreiteiligen Fenster mit Klappläden und die rautenförmig strukturierten hölzernen Eingangstüren sowie die früher einheitlich gestalteten Lattenzäune. Trotz Teilzerstörung im Kriege und trotz entstellender Anbauten hat sich der Charakter der Siedlung im wesentlichen erhalten. Samt der für die Gesamterscheinung wichtigen Gärten im Innern des Areals ist die Siedlung aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage Kulturdenkmal.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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