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Die Gesamtanlage Landmannstraße liegt im Osten der Stadt am äußersten Rand der gründerzeitlichen Bebauung. Das Areal grenzt im Norden an die Grünberger Straße, im Süden an die Licher Straße. Die westliche und östliche Begrenzung verläuft entlang der Anliegergrundstücke, das Grundstück des Hauses Grünberger Straße 54 bleibt dabei ausgespart. Mit zum Bestand gehört die leicht gekrümmte, sanft ansteigende Straße in ihrer vollen Länge.
Den Kern der Anlage bilden die ältesten Gießener genossenschaftlichen Arbeiterhäuschen, die 1895/96 von der "Baugenossenschaft des evangelischen Arbeitervereins zu Gießen" unter Leitung des Sparkassenrendanten Hermann Doering erbaut wurden. Hauptziel der Bewegung, die ab den 1880er Jahren tätig wurde, war es, "die Wohnungsnot zu steuern und der Arbeiterklasse Gelegenheit zur Erwerbung eines eigenen Heimes zu geben". Im Rahmen dieser Aufgabenstellung wurden 6 Einzel- und 5 Doppelhäuschen mit zusammen 16 Einzelwohnungen errichtet. Das Gelände stellte die Stadt Gießen für 2 Mark pro qm zur Verfügung. Die Häuschen, die von den Mitgliedern des Vereins käuflich erworben werden konnten, zeigen im Gegensatz zu den später errichteten genossenschaftlichen Bauten starke individuelle, fast villenartige Züge. Trotz der einheitlichen Planung, die sich in der gemeinsamen Grundstruktur und den übergreifenden Formbezügen ausdrückt, ist jede Uniformität vermieden. Die individuelle Handschrift der beteiligten Architekten Ludwig Weiß (gerade Hausnummern) und Gustav Hamann (ungerade Hausnummern) ist dabei deutlich ablesbar. Trotz vielfältiger "Modernisierungsmaßnahmen" hat die Straße insgesamt ihr ursprüngliches Bild bewahren können. Wegen ihrer städtebaulichen Qualitäten, der intimen Atmosphäre (hohe Wohnqualität) und besonders als frühestes Beispiel einer genossenschaftlichen Arbeitersiedlung in Gießen ist die gesamte Straße einschließlich der fast durchgehend erhaltenen Einfriedungen, Vorgärten und Nutzgärten als Gesamtanlage schützenswert. Die künstlerische Bedeutung der Genossenschaftshäuser erfordert darüber hinaus eine Einstufung als Einzeldenkmäler.
Folgendes Objekt ist innerhalb der Gesamtanlage als konstitutiv wichtig hervorzuheben:
Landmannstraße 19
Dreigeschossiges Wohnhaus mit Mansardknickgiebel. Das heute völlig schmucklose Haus hatte ursprünglich vom Jugendstil beeinflusste Putzornamentik.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |