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Schlichtes Zweifamilienwohnhaus (Arbeiterhaus) in rötlich-braunem Klinker. Das in Anlehnung an die Baugenossenschaftsbauten gestaltete Haus hat einen rechtsseitigen Risalit. Das weit vorkragende, konsolgestützte Dach ist zur Seite und nach vorne abgewalmt, die Fenster flachbogig. In dunklerem Klinker abgesetzt, bilden Ecklisenen, gesimsartige Bänder und querrechteckige Felder unterhalb der Fenster ein dekoratives Wandgliederungssystem. Der leider mit Ganzscheibenfenstern versehene Bau ist samt Vorgarten, Toreinfahrt und Originaleinfriedung Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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