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Doppelwohnhaus für zwei Familien auf polygonalem Lungsteinsockel. Hauptgestaltungsmerkmale: Symmetrische Fassade mit flankierenden, ursprünglich krüppelgewalmten Risaliten, dekorative Wandgestaltung mittels Materialwechsel (Klinker-Putz), Flachbogenfenster. Die Veränderungen am Dach (unpassende Eindeckung, Wegfall der Krüppelwalme), der Einbau moderner Fenster und die gestalterisch missglückte neue Einfriedung beeinträchtigen die Gesamtwirkung. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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