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Eineinhalbgeschossiges, traufständiges Einfamilienhaus (Arbeiterhaus) mit weit vorkragendem, seitlich abgewalmtem Satteldach. Weniger aufwendig gestaltet, doch ebenso sorgfältig gearbeitet wie das Nachbargebäude, bezieht das schmucke Häuschen seine Wirkung in erster Linie aus der Verwendung zweifarbigen Klinkermaterials. Die durch Sockel, Ecklisenen und Gesimse differenziert gegliederte Wand wirkt belebt. Das Hauptmotiv der Fassade, ein dreieckig vorspringender Erker, ist mittels der Gesimse in die Wand eingebunden. Die farblich abgesetzten Sturzbögen der Fenster (Klappläden!) werden durch profilierte Abschlüsse zusätzlich hervorgehoben. Samt der vollständig erhaltenen Einfriedung ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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