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Zweigeschossiges Einfamilienhaus (Arbeiterhaus) in mehrfarbiger Klinkerbauweise. Das giebelständige Haus wurde im Dachbereich verändert, wodurch das aufwendige Schnitzwerk und das Freigespärre des Giebels verloren gingen. Besonders schön ist der polygonale Natursteinsockel und das umlaufende Sockelgesims aus grün glasierten Ziegeln gearbeitet. Die symmetrische Fassade ist horizontal durch ein kräftiges, zweifach profiliertes Gesims gegliedert, die Flachbogenfenster sind mit Ziegelstürzen und Klappläden versehen. Einschließlich der Originaleinfriedung ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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