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Doppelwohnhaus für zwei Familien auf polygonalem Lungsteinsockel. Dekorativer Wechsel von rotem Klinker und hellem Putz kennzeichnen auch diesen Bau, dessen Fassade durch einen exzentrisch gelagerten Risalit (links) und durch einen Seitenrisalit (rechts) bestimmt wird. Stärker als bei den übrigen Siedlungsbauten verunklären sekundäre Veränderungen im Dachbereich das heutige Gesamtbild. Während das Zierfachwerk des linken Giebels durch unschöne Schieferitverkleidung überdeckt ist, präsentiert sich der rechte Giebel völlig verändert, da sein ursprünglich gotisierender Stufengiebel entfernt wurde. Auch die Gestalt der Gaupen und die Dacheindeckung wurden abgeändert. Trotz dieser Mängel ist der Bau nicht zuletzt wegen seiner schönen Flachbogenfenster (Originalfenster und Klappläden teilweise erhalten!) einschließlich der originalen Einfriedung Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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