Landmannstraße 10/12
Landmannstraße 4-16
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Landmannstraße 10
  • Landmannstraße 12
Flur: 3
Flurstück: 271/1, 271/4

Eineinhalbgeschossiges Doppelwohnhaus für zwei Familien (Arbeiterhaus) in zweifarbiger Klinkerbauweise. Die symmetrische Fassade mit flankierenden Giebelrisaliten hat mit Ausnahme des rechten Giebels, dessen hölzerner Giebelschmuck verloren ging, ihr ursprüngliches Erscheinungsbild bewahren können. Die Risalite jeweils mit einem großen Flachbogenfenster im Erdgeschoss und gekoppelten Rundbogenfenstern im Obergeschoss versehen, sind durch umlaufende Gesimsbänder (Sockelgesims, Sohlbankgesims) mit dem übrigen Bau verbunden. Zusätzliche, seitlich weitergeführte Gesimse (Zahnmotiv) und die überfangenden Trautleisten im Bereich der Giebelfenster heben sie gesondert hervor. Besonders detailreich sind die Fensterfassungen ausgefallen: So sind die Flachbogenfenster mit Stabprofilen gerahmt und mit Ziegelstürzen ausgestattet, während die rundbogigen Zwillingsfenster durch abgefaste Rahmen und sorgfältig gearbeitete Ziegelbögen optisch hervorgehoben sind. Einen besonderen Blickfang bildet der Schwebegiebel der linken Haushälfte mit malerischen, kleinteiligen Schnitzereien im Bereich des Freigespärres. Trotz misslungener Fenstergestaltung ist das Haus samt der originalen Einfriedung Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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