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Kleines, giebelständiges Einfamilienhaus (Arbeiterhaus) in mehrfarbiger Klinkerbauweise. Der kubische Bau mit symmetrischer Fassade ist wie die Nachbarbauten sorgfältig und handwerklich hervorragend gearbeitet. Besonders fein und differenziert ist die Gestaltung der Kellerpartie: Über einem Natursteinsockel (zur Straße hin leider durch sekundäre Verklinkerung überdeckt) ist eine dreigestufte Übergangszone grünlich glasierter Ziegel (teilweise rötlich überstrichen) eingeschoben. Ein farblich abgesetztes Ziegelband schließt sich an, darüber in Höhe der Sohlbänke ein zweites. Beide sind wie das Hauptgesims um das Haus herumgeführt, wodurch sich eine klare Horizontalgliederung ergibt. Zusammen mit den 4 Flachbogenfenstern (Ziegelbögen mit Traufleiste) und den gut erhaltenen ornamentalen Schnitzereien des Schwebegiebels ergibt sich trotz mangelhafter Fenstergestaltung ein pittoreskes Gesamtbild. Kulturdenkmal einschließlich der alten Einfriedung aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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