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Asymmetrisches, von ländlichen Motiven bestimmtes Doppelwohnhaus für zwei Familien (Arbeiterhaus). Der von der Vielfalt der Materialien (Lungstein, Ziegel, Putz und Fachwerk) geprägte Bau hat zwei seitliche Risalite, von denen der linke durch sein Fachwerkgeschoss und sein gesondertes Walmdach dominiert. Der rechte, nur flach hervortretend, doch breiter gelagert, ist als Giebelrisalit mit symmetrischem Aufbau ausgeprägt: zwei flachbogige Fenster im Erdgeschoss, ein Drillingsfenster im Giebelfeld, darüber der weit vorkragende Giebel mit Krüppelwalm. Trotz der hässlichen Anbauten an der Rückseite und trotz schlecht oder nicht angepasster Fenster hat das Haus seine malerische Wirkung weitgehend erhalten können. Es ist daher samt der Einfriedung Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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