Landmannstraße 15/17
Landmannstraße 1-17
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Landmannstraße 15
  • Landmannstraße 17
Flur: 17
Flurstück: 6/1, 7

Doppelwohnhaus für zwei Familien (Arbeiterhaus). Die malerische Wirkung des in der Grundanlage symmetrischen Hauses beruht in erster Linie auf der Verwendung verschiedenfarbiger Materialien, wie Klinker, Putz, Holzschindeln und Lungstein. Zwei flankierende Risalite mit eigener Verdachung dominieren den Bau, dessen Mitte unbetont bleibt. Während der rechte Risalit, der fast vollständig in Klinker ausgeführt ist, im Dachbereich durch Abnahme des ursprünglichen Zwerchdaches stark verändert erscheint, hat der linke sein Aussehen bewahrt. Sein von dunklen Holzkonsolen gestützter, weit vorspringender Krüppelwalm steht in scharfem Kontrast zum hell gestrichenen, verschindelten Giebelfeld, in dessen Zentrum ein Zwillingsfenster (aufwendige ädikulaartige Holzrahmung) mit schmal proportionierten Einzelfenstern angebracht ist. Zwei quadratische Ornamenttafeln flankieren dieses Fenster. Zusammen mit der vollständig erhaltenen Einfriedung hat das Haus seine ursprüngliche Wirkung trotz mancher Eingriffe im Bereich der Fenster bewahrt. Es ist daher Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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