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Die Gesamtanlage Carl-Vogt-Straße liegt im Osten der Stadt zwischen Licher Straße und Grünberger Straße. Die Grenze des Areals ist im Norden identisch mit den Parzellengrenzen der Flurstücke 29 und 51. Sie verläuft dann entlang der östlichen und westlichen Parzellengrenzen aller Anliegergrundstücke bis zur Licher Straße, die die Gesamtanlage nach Süden abschließt. Mit zum Bestand gehört die leicht gekrümmte, sanft ansteigende Straße in ihrer vollen Länge, also bis zur Grünberger Straße samt den Häusern Carl-Vogt-Straße 1-21 (ungerade Nummern), Carl-Vogt-Straße 4-22 (gerade Nummern) sowie Licher Straße 41, 43, 45.
Den Kern der Anlage bildet eine von Architekt Gustav Hamann für die Baugenossenschaft 1894 geplante Gruppe von zweigeschossigen Einfamilienhäusern (12 Reihenhäuser und 2 Einzelhäuser), die 1927 errichtet wurden. Ein wenig früher schon entstand der prägnante, zur Licher Straße gelegene Komplex aus zwei kubischen, dreigeschossigen Wohnhäusern, die durch großzügige Kolonnaden miteinander verbunden sind. Mit seiner aufwendigen Treppen-Brunnen-Anlage, die zur Carl-Vogt-Straße orientiert ist, dient er dem räumlich-optischen Auftakt (Licher Straße) bzw. Abschluss (Carl-Vogt-Straße) nach Süden hin. Die übrigen Häuser der Gesamtanlage, obschon von privaten Bauherren erbaut, fügen sich gut in das Gesamtbild der Straße ein, da die Maßstäblichkeit gewahrt bleibt. Während die Pfeilerhalle mit ihren trapezförmigen Kapitellen, die Brunnen-Treppen-Kombination und auch der quadratisch erweiterte Vorhof mit seiner Mauereinfriedung (Kugelaufsätze) ihre Herkunft aus dem Jugendstil kaum verleugnen, werden die Reihenhäuser von einem gemäßigten Traditionalismus bestimmt, der alle überflüssigen Verzierungen meidet und der Symmetrie verpflichtet ist. Die Häuser, beiderseits der Straße spiegelbildlich angeordnet, haben ruhige, steile Walmdächer (früher durchweg verschiefert), die mit der lebhaftrhythmischen Fassadengliederung kontrastieren. Durch die Betonung der Eingangsachsen und durch mehrgeschossige Vorbauten wird eine Plastizität erreicht, die ursprünglich auch durch die Fenstergestaltung (Kämpfer-Sprossen-Einteilung, Klappläden) unterstützt wurde. Eine spezielle, für das gesamte Straßenbild äußerst charakteristische Eingangssituation erzielte man dadurch, dass man die beiden Einzelhäuser (kubisches Erscheinungsbild) vor die Baufluchtlinie vorzog. Obwohl das Gesamtbild der Straße durch "Modernisierungsmaßnahmen" (Dächer, Fenster, Eingangstüren) stark gelitten hat, ist die intime Atmosphäre der Straße gewahrt. Wegen ihrer städtebaulich einzigartigen Qualität, die in diesem Fall zugleich auch eine hohe Wohnqualität einschließt und nicht zuletzt wegen der künstlerischen Bedeutung ist die Carl-Vogt-Straße als Gesamtanlage samt der Einfriedungsmauern, Nutzgärten und dem alten Baumbestand Kulturdenkmal.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |