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Zweigeschossiger Wohnhauskubus mit Bruchsteinsockel und biberschwanzgedecktem Pyramidaldach. Das durch umlaufende Gesimse horizontal gegliederte Einfamilienhaus ist mit einem mittigen Dachhäuschen und mit symmetrisch angeordneten Fenstern, die zu querformatigen Einheiten zusammengefasst sind, ausgestattet. Ein erkerartiger, auf hochgezogenem Sockel ruhender Vorbau betont die rechte Fassadenhälfte. Wichtige Elemente sind die an der linken Seite angebrachten großen Balkone und die rechtsseitige Eingangssituation. Mit einem separaten, auf hölzernen Pfeilern ruhenden, spitzwinklig zulaufenden Vordach (Biberschwanzdeckung) und einer Freitreppe (Bruchsteinsockel) versehen, zeigt dieser Bereich gemäßigt expressionistische Dekorationsformen. Wegen seiner städtebaulichen und künstlerischen Qualitäten ist das Haus samt der aus Bruchsteinen gemauerten Einfriedung Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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