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Zweigeschossiges, kubisches Wohnhaus mit auf der Frontseite pyramidal ansteigendem Walmdach. Umlaufende Gesimsbänder und das weit vorkragende Traufgesims gliedern den schlichten Bau horizontal. Wichtige Bestandteile sind der polygonale, durch Wandvorlagen vertikal gegliederte Erker mit seiner an das Gesimssystem angebundenen Brüstung, der Natursteinsockel und die mit Klappläden versehenen verschiedenformatigen Fenster, die leider durch Ganzscheiben gestört erscheinen. Samt der in Teilen original erhaltenen Einfriedung ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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