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Zweigeschossiges, asymmetrisch gestaltetes Wohnhaus mit Walmdach. Anders als die übrigen Bauten der Straße ist das Haus als einziges mit einem Vordereingang versehen. Die deutliche Teilung der Frontseite in zwei Hälften und der rechtsseitige Treppenhausrisalit resultieren aus dieser Gegebenheit. Während die meisten Merkmale, wie das umlaufende Bandgesims, der dreiseitige Vorbau mit Balkonaufsatz und die teilweise noch mit Klappläden ausgestatteten, verschiedenformatigen Fenster den Vorgaben der übrigen Gebäude entsprechen, ist der Eingang mit Hilfe von Pilastern und Architrav als repräsentatives Portal ausgestaltet. Zusammen mit der Einfriedung ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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