Heidelberger Straße 78, Wegekreuz
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Heidelberger Straße 78
Wegekreuz
Flur: 9
Flurstück: 197/1

Im Vorgarten des Wohnhauses stehendes, hohes Sandsteinkreuz. Barockes Postament mit Sockel, Inschriftfeld und mehrfach profilierter Abschlussplatte, darauf das schlichte Kreuz mit wohl erneuertem Korpus (91 cm) und INRI-Schriftrolle.

Die Inschrift ist heute weitgehend verwittert, jedoch von Joseph Kieffer (1911) überliefert, der allerdings das Wort "Beydeburger", falsch als "Heydeburger" überliefert hat. Nach Archivrecherchen waren es also der Ratsherr Andreas Heintz und die beiden Bürger Conrad Lammert und Joseph Ferary, die das Kreuz 1736 gestiftet haben. Die Inschrift lautete: "Jesu Christi theuers Blut/behüt uns vor der höllen glut/in die heilige Wunden dein/schliese unsere Seelen ein./Aufgericht von Andreas Heintz des Raths/Conrad Lammert/Joseph Ferary Beydeburger./Im Jahr 1736 den 2. Mai."


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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