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Die Gesamtanlage Kugelberg - Friedensstraße liegt im Osten der Stadt auf einem unregelmäßigen, annähernd rechteckigen Areal, das durch zwei parallel verlaufende Straßen (rechtwinklig verlaufende Verbindung) erschlossen wird. Sie grenzt nordwestlich an das Gelände der Bergkaserne, nordöstlich an den Universitätssportplatz, südöstlich an die Eisenbahnlinie Gießen-Fulda und im Südwesten an die Licher Straße.
Zur Anlage gehören die Häuser Friedensstraße 1-4, 7-14, 16-22 (gerade Nummern), 23-31, 33-39 (ungerade Nummern), 40-45, 47-49; Kugelberg 2 und 4, 7-55, 57-63 (ungerade Nummern) sowie Licher Straße 75 und 77.
Bis auf vier Ausnahmen (Kugelberg 55, Architekt Ernst Schmidt; Friedensstraße 40/42/44, Architekt Phil. Nicolaus) wurden alle Häuser von Gustav Hamann geplant und in verschiedenen Bauabschnitten von 1922 bis 1936/37 errichtet. Als Baugenossenschaften waren beteiligt: die Gemeinnützige Baugenossenschaft 1894, die Baugenossenschaft Kriegersiedlung und die Hess. Gemeinnützige Aktiengesellschaft für Kleinwohnungen in Darmstadt (HEGEMAG).
Es handelt sich um eine Wohnsiedlung der 20er Jahre von seltener Geschlossenheit, die aufgrund ihrer langen Entstehungszeit die verschiedenen Stilrichtungen des Jahrzehntes widerspiegelt: So finden sich hier auf engem Raum sowohl Formen des vom späten Jugendstil beeinflussten Landhausstils, des Traditionalismus und Regionalismus, als auch Elemente, die der Sachlichkeit und dem Bauhaus verpflichtet sind. Die Siedlung, typischerweise mit Nutzgärten und dazugehörigem regelmäßigem Fußwegesystem ausgestattet, zeichnet sich durch ein klares, rationales Konzept aus, das der Wohnungsnot nach dem 1. Weltkrieg und dem erhöhten Bedarf an Kleinwohnungen Rechnung trägt. Die zweigeschossigen Zweifamilien- und Mehrfamilienreihenhäuser sowie die ebenfalls zweigeschossigen Siedlungsbauten (Ausnahme: Siedlungshäuser zur Licher Straße) werden zu Gruppen zusammengefasst, die den Straßenraum als Gestaltungselemente gliedern, auflockern und beleben.
Während die Siedlungshäuser durch Vorbauten (Eingangsachse) und Gesimse eine starke Gliederung und Plastizität erhalten, beschränkt sich die Gestaltung der Zweifamilienhäuser ausschließlich auf die Reihung der Fenster und Hauseingänge. Im oberen Bereich des Kugelbergs und in der Verbindungsstraße (Ende der Friedensstraße) schließen sich Mietwohnhäuser als Zweispännertypen an. Ihre traditionalistische bis neoklassizistische Fassadengestaltung (halbkreisbogenförmige Fenster, Dreiecksgiebel, Gesimsstücke mit Dreieck als Fensterverdachung) beschränkt sich vorwiegend auf Hauseingänge, Treppenhausfenster und Dachhäuschen, die die Eingangsachse betonen.
Besonders eigenwillig in der Gestaltung von Grundriss und Aufriss präsentieren sich sechs Zwölffamilienhäuser, die sog. "Kriegersiedlung Gießen", in der Friedensstraße. Hier werden typische Gestaltungselemente der 20er Jahre deutlich. Gegen die kräftigen horizontalen Gliederungen des Hauptgesimses und der Gurt- und Brüstungsgesimse kontrastieren vier turmartig vorgezogene Treppenhäuser mit halbrundem (seitlich) oder polygonalem (frontal) Grundriss als vertikale Dominanten. Die Klinkerfassungen der Treppenhausfenster (Reißverschluss) und die Eckfenster sind typische Attribute der Entstehungszeit.
Den Eingang zur Siedlung von der Licher Straße bildet eine betont sachlich und zurückhaltend gestaltete (typische Elemente: Eckfenster, Hauseingänge, Treppenhausfenster) Gebäudegruppe von vier dreigeschossigen Mietwohnhäusern, die an der Einmündung der Friedensstraße auf vier Geschosse ansteigen.
Während des Krieges wurden mehrere Gebäude stark beschädigt. Der Wiederaufbau Anfang der 50er Jahre erfolgte in stark vereinfachter Form (Wegfall der Fassadengliederung). Auch die Eingriffe und entstellenden Veränderungen der letzten Jahre beeinträchtigen die Gesamterscheinung der Siedlung erheblich: An erster Stelle sei die fast lückenlose und beschämende Beseitigung der originalen Fenster und Türen genannt. Weitere Probleme sind die verschiedenen, dilettantischen Farbgestaltungversuche besonders im Bereich der Kriegersiedlung, die weitgehende Zerstörung der ehemaligen Lattenzäune und die nicht mehr oder nur schwach genutzten Gärten. Trotz dieser Mängel ist die Siedlung aufgrund ihrer künstlerischen Qualitäten sowie aus sozialgeschichtl. Gründen Kulturdenkmal.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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