Sachgesamtheit 3
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Licher Straße 62
  • Licher Straße 76
  • Licher Straße 74
  • Licher Straße 72
  • Licher Straße 70
  • Licher Straße 66
  • Licher Straße 64
Sachgesamtheit ehemalige Siechenanstalt
Flur: 16
Flurstück: 147/1

Die Sachgesamtheit umfasst die 6 noch erhaltenen Gebäude der ehemaligen Provinzialsiechenanstalt (Licher Str. 62/64/70/72/74/76) sowie das ehemalige Provinzial-Kinderheim (Licher Str. 66) samt der originalen Einfriedung und dem alten Baumbestand.

Das großflächige Areal, das seit vielen Jahren von der Universität genutzt wird, grenzt im Norden an die Licher Straße, im Osten an die Bahnstrecke Gießen-Fulda, im Süden an den Alten Steinbacher Weg und im Westen an den Lutherberg. Nicht zum alten Bestand gehörende, ungeschickt situierte Gebäude und weiträumige Parkplatzflächen stören den heutigen Gesamteindruck. Wichtige Achsenbezüge zwischen den Gebäuden sind unterbrochen.

Die ab 1903 im Betrieb befindliche, für 600.000 Mark errichtete Siechenanstalt galt zur Zeit ihrer Erbauung als mustergültig, da die Kranken dezentral (sog. Pavillonstil) untergebracht waren. Sie lag außerhalb der gründerzeitlichen Bebauungsgrenze und war in ein parkartiges Gelände mit großzügigem Wegenetz eingebettet.

Der an barocke Schlossanlagen erinnernde Gebäudekomplex war in ein strenges Achsensystem eingebunden: Auf der Mittelachse der zur Licher Straße orientierte Verwaltungsbau, dahinter, auf derselben Achse liegend, aber durch einen Bleichplatz getrennt, die Versorgungsgebäude (Kochküche, Waschküche und Stall). Rechts und links, nach Männer- und Frauenseite geordnet, je zwei flankierende, symmetrisch aufeinander Bezug nehmende Anstaltsgebäude. Das jeweils vordere für 120 Pfleglinge, das jeweils hintere für 20 unreine Pfleglinge.

Auch die Außengestaltung der drei-, zwei- und eingeschossigen Gebäude war außergewöhnlich aufwendig. Besonders das Verwaltungsgebäude mit seinem barockal gestalteten Mittelrisalit, dem hohen, biberschwanzgedeckten Mansarddach und dem pittoresken Uhrtürmchen (leider entfernt), aber auch die beiden Küchenbauten, die mittels eines brückenartigen, terrassenartig erweiterten Zwischenbaus (dreiteilige, flachbogige Durchgänge) untereinander verbunden sind, hatten ursprünglich reiche Putzgliederung, die heute ebenso verloren ist wie die feingliedrige Sprossenteilung der Fenster. Trotz dieser Mängel, die durch geschicktere Fassaden- und Fenstergestaltung zumindest teilweise zu beheben wären, ist das historische Gebäudeensemble wegen seiner sozialgeschichtlichen, stadtgeschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als Sachgesamtheit Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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