Sachgesamtheit 4
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Licher Straße 106
  • Licher Straße 140
  • Licher Straße 132
  • Licher Straße 128
  • Licher Straße 116
  • Licher Straße 114
  • Licher Straße 108
  • Licher Straße 102
Sachgesamtheit ehemalige Heil-und Pflegeanstalt
Flur: 16, 43
Flurstück: 2/1, 1/1

Ehemalige Heil- und Pflegeanstalt, heute Psychiatrisches Krankenhaus). Das historische Gelände der 1905-1912 erbauten „Irrenanstalt" grenzt im Nordosten an die Licher Straße, im Osten und Südosten an die sog. Fuchsschneise, im Südwesten an den Alten Steinbacher Weg und im Nordwesten an die Graudenzer Straße. Da die ehemaligen Wirtschaftsflächen (Gärtnerei, Gemüsefeld, Obstgarten) heute teilweise modern überbaut sind, gehören sie nicht zur Sachgesamtheit.

Anders als im Falle der Psychiatrischen Klinik und beim Siechenhaus hat die Anlage asymmetrischen Charakter. Die Gebäude wurden, ohne dass sich klare Achsenbezüge ergeben, in relativ großem Abstand voneinander auf dem weiträumigen Gelände verteilt. Es lag wohl in der Absicht der Planer, eine Konzentration von Gebäuden zu vermeiden und den Eindruck der Abgeschiedenheit in einem Waldgebiet zu erzeugen.

Der einstige, z.T. bis heute gültige Funktionszusammenhang lässt sich an der historischen Bezeichnung der Gebäude ablesen: Während das Pförtnerhaus, das Direktorenwohnhaus und die beiden Häuser für Oberärzte zur Licher Straße orientiert sind, liegt das Verwaltungsgebäude bereits etwas tiefer im Gelände. Das Versorgungszentrum der Anlage, das gewaltige, mit einem hohen Schornstein versehene Kesselhaus mit Waschküche und die benachbarte Küche schließen sich an. Etwa im Mittelpunkt des gesamten Areals die Anstaltskapelle. Sie liegt von den übrigen Bauten isoliert an einem diagonal geführten Hauptweg. Die eigentlichen Anstaltsgebäude sind wie beim Siechenhaus einer Frauen- und Männerseite zugeordnet. Hier finden sich für jeden Bereich, jeweils nach dem Grade der Erkrankung geordnet, sog. Landhäuser, Häuser für Unruhige, Häuser für Pflegebedürftige und Gebäude für Waschbedürftige. Abgeschieden, im südlichen Winkel des Areals gelegen, das sog. Feste Haus, das mit einer hohen, gefängnisartigen Mauer umgeben ist.

Alle historischen Gebäude der Anstalt haben einheitliche Gestaltungsmerkmale, die dem Forminventar des Jugendstils entstammen. Besonders charakteristische, überall zu beobachtende Elemente sind mächtige, verschieferte Mansardwalmdächer, große, geknickte Mansardgiebel, hohe Lungstein oder Bruchsteinsockel und große rundbogige Treppenhausfenster. Besonderen Wert wurde auf die Gestaltung der Portale gelegt. An einigen Gebäuden, so am Verwaltungsbau und am Haus 4 (Haus für Unruhige), haben sie sich erhalten. Typische Elemente sind die kleine, abgerundete Freitreppe, die pfeilerartigen Wandvorlagen, die mit Kugelaufsätzen versehenen Verdachungen und die rechteckigen oder ovalen Oberlichter. Eine Besonderheit bilden die beiden vielgliedrigen, mit winkelförmigem Grundriss versehenen Gebäude für Waschbedürftige. Hier wechseln eingeschossige, zurückgesetzte Trakte mit pavillonartig erhöhten zweigeschossigen Gebäudeteilen, so dass sich ein abwechslungsreiches Baugefüge ergibt. Die 1912 errichtete Kapelle vereint alle vorgenannten Stilmerkmale. Hauptcharakteristikum ist der massige, quadratische Uhrturm mit zweigestufter Verdachung (Welsche Haube mit oktogonalem Abschluss), den eine breite, durch toskanische Säulen (Sandstein) gestützte Vorhalle (Fußwalm) an drei Seiten umgibt. Das mit einem Satteldach ausgestattete Langhaus der Kirche findet seinen Abschluss in einem rechteckigen Annex, der mit einem Bogendach (Bohlenlamellenkonstruktion) versehen ist.

Aus Akten vom Dezember 1944 bis zum 15. März 1945 geht hervor, dass auf dem östlichen Teil des Anstaltsgeländes und im angrenzenden Waldgebiet während der letzten Kriegsjahre ein Barackenlager der „Führernachwuchsabteilung im Sanitätsdienst der Waffen-SS" stand. Laut mündlicher Überlieferung waren hier SS-Leute untergebracht, die aufgrund von „Sondereinsätzen" psychisch gestört waren.

Wegen seiner städtebaulichen, künstlerischen, medizingeschichtlichen und stadtgeschichtlichen Bedeutung ist das Anstaltsgelände einschließlich des alten Baumbestandes Kulturdenkmal im Sinne einer Sachgesamtheit.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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