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Dreieinhalbgeschossiges Wohnhaus der frühen Gründerzeit. Das schlichte spätklassizistische Haus ist mit seiner vierachsigen Hauptfassade zur damals erst projektierten Nordanlage orientiert. Die Nebenfassade zum Asterweg ist dagegen nur dreiachsig. Der durch Gesimse klar gegliederte, würfelförmige Haustypus kommt ohne größeren Gestaltungsaufwand aus. Einziger Schmuck: die beiden Zwerchhäuser mit ihren Dreieckgiebeln und die betont schlanken Fenster, die im Erdgeschoss architraviert, in der Beletage und im Obergeschoss zusätzlich mit waagrechten Verdachungen versehen sind. Der wohlproportionierte, mit einem Kniestock ausgestattete Bau ist einschließlich der originalen Einfriedung Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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